Spendenbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese sind die zwischen Ihnen und uns dem Verein Harzer Sonnenzwerge vereinbarten Spendenbedingungen.

(2) Wir sprechen Sie direkt mit „Sie“ an und uns mit „wir“.

§ 2 Schritte zum Spendenvertrag

Sie geben hier in der Maske auf der Website Ihre Daten ein und wieviel Sie spenden möchten. Sie spenden dann mit dem Klick auf den Button „JETZT SPENDEN!“. Sie können vorher in der Spendenmaske Ihre Angaben kontrollieren und etwaige Eingabefehler berichtigen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Sie können den Bestellvorgang auch z. B. durch Schließen des Internetbrowsers vollständig abbrechen.

§ 3 Zwecke Ihrer Spende

  1. Wir sind verpflichtet, die Spende ausdrücklich nur für die gemeinnützige Zwecke unseres Vereins zu verwenden. Mit Ihrer Spende erteilen Sie eine zweckgebundene unentgeltliche freiwillige Schenkung an uns, die wir nur im Rahmen des festgelegten Spendenzwecks verwenden dürfen.

  2. Spendenzwecke sind:

  • Die Unterstützung von Kindern sowie deren Angehörige, beispielsweise: bei der fi-nanziellen Unterstützung von Therapiemaßnahmen sowie von Freizeitmaßnahmen für betroffene Kinder und deren nahen Angehörigen; z.B. Unterstützung in behördlichen und medizinischen Belangen.

  • Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, welche von schweren Erkrankungen bei Kindern, wie etwa Krebserkrankungen, selbst aber auch mittelbar betroffen sind.

  • Die Durchführung wissenschaftlicher sowie informativer Veranstaltungen und die Unterstützung von Forschungsvorhaben und die Unterstützung von Forschungsaufträgen.

  • Die Entwicklung und der Aufbau eines Hospizes, wie eines kindermedizinischen The-rapiezentrums in Niedersachsen.

(3) Individuelle Spenden für konkrete hilfsbedürftige Personen:

  • Wir verpflichten uns Ihr Spendengeld ausdrücklich nur zur finanziellen Unterstützung von Therapie- und Pflegemaßnahmen, Heilmittel und Pflegeprodukte, sowie von Freizeitmaßnahmen für betroffene Personen, insbesondere Kinder und deren nahen Angehörigen auszuzahlen.

  • Sie erklären sich mit Ihrer Spende einverstanden, dass für den Fall, dass die betroffene hilfsbedürftige Person keine Spenden mehr benötigt (z.B. im Todes- oder Heilungsfall), wir Ihre Spende oder einen etwaigen Restbetrag im Rahmen unserer gemeinnützigen Zwecke verwenden dürfen. Eine Rückzahlung ist in diesem Fall ausgeschlossen.





§ 4 Zweckkontrolle

  1. Wir verpflichten uns, streng über die Verwendung der Spendengelder zu wachen.

  2. Bei individuellen Spenden für eine konkrete Person, verpflichten wir uns, Ihre Spende zur finanziellen Unterstützung für die betroffene Person und deren nahen Angehörigen zu verwenden. Wir kehren diese Spenden an die konkrete Person gegen Originalbelege aus, die die Verwendung der Spenden zum Kindswohl belegen.

  3. Wir verpflichten uns ausschließlich Ausgaben mit direktem gesundheitlichem Bezug, wie insbesondere Kosten für Medikamente, Pflegeprodukte, Pflegehilfsmittel, kleine Geschenke für unser Kind oder Ähnliches als spendenfähige Ausgabe akzeptieren. Wir werden jedoch im Rahmen unseres Spendenzwecks nach sorgfältiger Prüfung auch Herzenswünsche und größere Freizeitaktivitäten wie Reisen der betroffenen hilfsbedürftigen Personen bezahlen.

  4. Wir prüfen so die zweckgebundenen Ausgaben zum Schutz aller Beteiligten, um sicherzustellen, dass die Spenden ausschließlich für den Spendenzweck genutzt werden. Bei großer Dringlichkeit und Handlungsbedarf erfolgen begrenzte einmalige Vorabauszahlungen unter Rückforderungsvorbehalt, für den Fall, dass keine Belege bei uns eingereicht werden.

§ 5 Spendenbescheinigung

  1. Wir dürfen als gemeinnützige Einrichtung Spenden entgegennehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen. Wir können dies durch Freistellungsbescheid nachweisen.

  2. Bei Spenden unter 300 Euro stellen wir grundsätzlich keine Spendenbescheinigung aus, da in der Regel den Finanzbehörden Ihr Kontoauszug genügen wird.

  3. Wenn Sie angekreuzt haben, dass Sie Ihre Daten für einen Spendenbeleg hinterlegen möchten, werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen. Dies tun wir gesammelt am Anfang des Folgejahres.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

(2) Sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach der Spende Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Geschäftssitz, soweit Sie Kaufmann bzw. Kauffrau oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind. Für Verbraucher:innen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

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